- 11. August 2020
Änderungen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Auswirkungen der Regeländerung auf Abschirmungen an Arbeitsplätzen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 10. August 2020 neue Arbeitsschutzregelungen für SARS-CoV-2 herausgegeben, welche die Regeln vom 10. April 2020 ersetzen und wesentlich erweitern.
Das sind die wichtigsten Punkte:
Ab dem 10. August gelten genaue Höhenangaben für Abschirmungen zwischen Arbeitsplätzen und auch zwischen Arbeitsplätzen und Kundenbereichen, sobald der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Diese Vorgaben gab es vor dieser aktuellen Änderung nicht und daraus ergeben sich folgende Problematiken bei seitlichen Abschirmungen:
Wenn beide Mitarbeiter sitzen, muss das Trennelement jetzt 150 cm hoch sein.
Bei Steh- und Sitztischen muss die Abschirmung nun 2 Meter hoch sein, sobald einer der Mitarbeiter eine Stehposition gewählt hat und ein seitlicher Abstand von 150 cm zwischen den Mitarbeitern nicht eingehalten werden kann. Es gilt dabei der Abstand zwischen den Mitarbeitern, nicht von Tischmitte zu Tischmitte.
Es reicht also nicht aus, wenn sich ein Abschirmelement zwischen 60 und 80 cm am Tisch des noch sitzenden Mitarbeiters befindet.
Wenn ein Mitarbeiter stehend arbeiten möchte und sich ein Abschirmelement in ähnlicher Höhe am Tisch befindet, kommt es darauf an, wie hoch der Mitarbeiter seine Tischplatte fährt, damit die geforderte Höhe von 200 cm eingehalten werden kann.
Um immer auf der sicheren Seite zu sein, müsste an jedem Tisch ein mindestens 100 cm hohes Abschirmelement angebracht werden.
Eine Alternative dazu bieten Standelemente z.B. aus der Serie „ergofree“ in einer Höhe von 200 cm an. Damit wird die Vorgabe immer eingehalten, ohne dass es auf besonderes Mitarbeiterverhalten ankommt oder 2 Elemente angebracht werden müssen.
Da es auch eine seitliche Abstandregelung von 150 cm gibt, sollten zur wirksamen Abschirmung Elemente auch noch zum Teil über die Tischfläche hinaus, in den Sitzbereich hineinragen, damit auch dort die geforderte Abschirmung eingehalten wird. Diese Maßnahmen lassen sich mit Standelementen besser umsetzen, als mit Auf- oder Ansatzelementen.
Ähnliches gilt jetzt auch bei Empfangstresen und Theken.
Hier ist nun eine Abschirmhöhe von 200 cm im Rahmen der BMAS-Regeln vorgeschrieben. Abschirmungen mit einer Endhöhe von 170, 180 oder 190 cm, sind dadurch nicht mehr ausreichend.